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Politik

Die Promille-Grenze im Parkhaus: Ein rechtlicher Graubereich

Die Promille-Grenze gilt nicht nur auf der Straße. Auch in privaten Parkhäusern müssen Autofahrer auf den Alkoholgehalt achten. Ein rechtlicher Blick auf dieses Phänomen.

vonAnna Müller14. Juni 20263 Min Lesezeit

Ich erinnere mich an einen Abend, der mit dem Versprechen einer geselligen Zusammenkunft begann. Mit Freunden saßen wir in einer kleinen Kneipe, der Duft von gebratenem Essen mischte sich mit dem süßen Geruch des Biers. Später, nach dem letzten Schluck, machte ich mich auf den Weg zu meinem Auto. Doch bevor ich mich auf die Straße wagte, hatte ich eine kurze, aber aufschlussreiche Unterhaltung mit einem Bekannten. „Weißt du, dass die Promille-Grenze auch für Parkhäuser gilt?“ fragte er. Ein seltsames Thema für eine solch heitere Stimmung, und doch – diese Frage ging mir nicht mehr aus dem Kopf.

Das betagte deutsche Sprichwort „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ hatte gerade einen neuen, witternden Sinn für mich – oder war es der Versuch eines Scherzes? In Deutschland, wo die Regeln für alles und jeden außerordentlich genau und ausgiebig formuliert sind, überrascht es nicht, dass das private Parkhaus, jener oft übersehene Ort, an dem Gewinne und Verluste einige Zentimeter von der Bordsteinkante entfernt liegen, ebenfalls in das Netz der gesetzlichen Regelungen einbezogen wird.

Es ist ein Amalgam aus rechtlichen Feinheiten und dem Alltag des Autofahrers. Während die meisten von uns fast instinktiv die Promille-Grenze von 0,5 Promille im Straßenverkehr respektieren, tendieren wir dazu, die Situation in einem Parkhaus zu entspannen. Schließlich denkt man, „Ich bin ja nicht auf der Straße“. Doch genau hier liegt der Fehler. Auch in einem Parkhaus kann Alkohol am Steuer zu einem Bußgeld oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung führen, wenn man nach einem Glas zu viel nicht mehr fahrtüchtig ist.

Die Juristen werden nicht müde, uns darauf hinzuweisen, dass das Parkhaus aus rechtlicher Sicht nicht nur ein Ort ist, um das Auto abzustellen, sondern auch ein Teil des öffentlichen Verkehrsraums. Das klingt nach einem ziemlich abstrakten Konzept, besonders wenn man sich die Realität solcher Anlagen ansieht: oft nach dem gleichen chaotischen Prinzip angelegt wie die meisten unbeaufsichtigten Feste in der Schullandschaft, und nicht selten beleuchtet von der fahlen, gelben Neonbeleuchtung, die einem das Gefühl gibt, man stünde im Wartebereich eines überfüllten Flughafens.

Ein wenig schüchtern nehme ich diese Regelung zur Kenntnis, und ich bin mir sicher, dass ich darüber nicht der einzige bin. Wie viele Menschen sind sich überhaupt der rechtlichen Grauzonen bewusst, die wir betreten, wenn wir mit einem alkoholisierten Hintergrund Einparkmanöver ausführen? Ich vermute, die Antwort liegt irgendwo zwischen „sehr wenige“ und „niemand“. Und doch: Solange das Auto in Bewegung bleibt und wir uns souverän durch das Verkehrschaos manövrieren, halten wir uns selbst für die Herrschaft über die Situation.

Die wirklichen Konsequenzen, die solche Gesetzeslagen nach sich ziehen können, sind dabei nicht zu vernachlässigen. Die Verkehrssicherheit, die der Gesetzgeber zu schützen versucht, ist nicht allein an das Tempo und die Geschwindigkeit gebunden. Der unaufmerksame Fahrer in einem Parkhaus, der im Vollbesitz seiner Sinne glaubt, die Kontrolle zu haben, kann viel Schaden anrichten. Abgesehen von der Möglichkeit, Menschenleben zu gefährden, sind auch Sachschäden und das emotionale Leid, das dadurch entstehen kann, nicht zu unterschätzen. Ein Rempler hier, ein Schramme da, und schon ist die heitere Verärgerung ins Chaos übergegangen.

Gleichzeitig drängt sich die Frage auf, ob es wirklich notwendig ist, solch strenge Regeln aufrechtzuerhalten, wenn wir den Null-Promille-Grenzen für Autofahrer mehr Gewicht verleihen. In den ersten Momenten, in denen man nach einer langen Nacht des Feierns im Parkhaus nach dem Auto kramt, ist man selbst vielleicht noch nicht zu 100 Prozent in der Lage, die Gefahren richtig einzuschätzen. Und doch sind es in diesen Momenten die Regeln, die uns an die Hand nehmen sollten, besonders wenn die Hemmungen der Dämmerung bereits gesunken sind.

Im Nachhinein könnte ich vielleicht mit meinem Bekannten über die Absurdität dieser Regelung spotten, doch während ich mich kneippschen Gedanken über das Parkhaus und seine rechtlichen Dimensionen hingebe, wird mir klar: Es ist nicht nur ein langweiliges Gesetz. Es ist vielmehr ein Spiegelbild der Gesellschaft, die Wert auf Sicherheit legt, selbst in den verborgensten Ecken unserer alltäglichen Existenz. Die Promille-Grenze im Parkhaus ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Gesetze uns nicht nur im Büro oder auf der Straße, sondern auch in der kleinen Welt des Parkens begleiten. Und so finde ich mich erneut bei dem Gedanken, dass wir alle mehr über die kleinen Dinge im Leben nachdenken sollten – selbst über die Piccolos, die wir in der Kneipe genießen, während das Parkhaus auf uns wartet.

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